Wichtige Informationen zum neuen
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz BayKiBiG

Das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz BayKiBiG ist zum 1. August 2005 in Kraft getreten

Mit dem BayKiBiG ist bei den Eltern aus dem Landkreis eine große Verunsicherung eingetreten, ob sie weiterhin ihre Kinder als sogenannte Gastkinder im Waldorfkindergarten Regensburg anmelden können.

Der Waldorfkindergarten Regensburg ist offen für alle Kinder aus allen Landkreisen und der Stadt Regensburg.

Neben den Elternbeiträgen sind die betroffenen Heimatgemeinden von Kindern aus dem Landkreis Regensburg zur Zahlung von Zuschüssen verpflichtet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Waldorfkindergarten Bayern
Bayerisches Sozialministerium
Bayerischer Landtag